JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einkommensverwendung
| Rechtsgebiete: | AO, EStG, FGO |
| Schlagworte: | Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, Kein Vorliegen eines Scheingeschäftes, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkommensverwendung |
| Stichwort: | Einkommensverwendung |
| Leitsatz: | 1. Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657). 2. Die bei ringweiser Vermittlung als Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft vereinnahmte Provision kann nicht um eben den Betrag der Provision als Werbungskosten gemindert werden, wenn der Vermittler diesen Betrag aufgrund einer Vereinbarung der an der ringweisen Vermittlung beteiligten Personen untereinander zwar an den Versicherungsnehmer weiterleiten muss, er umgekehrt aber einen Auskehrungsanspruch gegenüber demjenigen hat, der den Abschluss seiner Versicherung vermittelt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657). |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 34/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG, AO, MRRG, MG, ZwStS |
| Schlagworte: | Kommune, Steuer, Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Steuerbegriff, Einnahmeerzielungszweck, melderechtlicher Lenkungsbegriff, Zielkonflikt, sachliche Zweitwohnungssteuerpflicht, Wohnungsbegriff, Zweitwohnung, Erstwohnung, steuerrechtliche Kriterien, Nebenwohnung, Hauptwohnung, melderechtliche Kriterien, besonderer wohnungsspezifischer Aufwand, Einkommensverwendung, persönlicher Lebensbedarf, Konsum, Konsumwille, Freiwilligkeit, persönliche Zweitwohnungssteuerpflicht, Innehaben zweier Wohnungen, Begriff, Leistungsfähigkeit, Anmeldung von Wohnungen, Steuerschuldner, Student, Grenzen der Steuerpflicht, Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeit, Steuergerechtigkeit |
| Stichwort: | Einkommensverwendung |
| Leitsatz: | Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studierenden, die ungeachtet ihrer Unterbringung am Studienort mit Hauptwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind und die aufgrund einer Zweitwohnungssteuersatzung veranlagt werden, deren Steuertatbestand vollständig in Anlehnung an die Begriffe des Melderechtes ausgestaltet worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11354/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, GG |
| Schlagworte: | Einkommensverwendung, persönliche Lebensführung, gesellschaftliches Engagement |
| Stichwort: | Einkommensverwendung |
| Leitsatz: | Die Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer betrifft die Einkommensverwendung für die persönliche Lebensführung. Auch ein soziales, kulturelles, historisches oder ähnliches Engagement für die Gesellschaft ist der persönlichen Lebensführung zuzuordnen. Eine wertende Berücksichtigung der Motive, Absichten und Ziele, die zur Begründung des Zweitwohnsitzes geführt haben, erfolgt nicht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 538/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HKAG |
| Schlagworte: | Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, Dienstpflicht, Hundehaltung, Aufwand, persönliche Lebensführung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Einkommensverwendung, Einkommenserzielung |
| Stichwort: | Einkommensverwendung |
| Leitsatz: | Hundesteuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG darf nicht erhobene werden für die Haltung von Diensthunden der Bundespolizei, wenn der Diensthundführer mit der Hundehaltung eine Dienstpflicht erfüllt. Kennzeichnend hierfür sind u.a. eine Aufwandsentschädigung und eine Zeitgutschrift für die Beschäftigung mit dem Hund. Wird durch die Hundehaltung eine Dienstpflicht erfüllt, fehlt es an einem besteuerbaren Aufwand für die persönliche Lebensführung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 1.07 | |
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