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Einkommensberechnung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 215/07 vom 10.09.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, SGB XII
Schlagworte:Absetzungsbetrag, Antragstellung, Einkommensberechnung, Elternbeitrag, Kindertageseinrichtung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Übernahme
Stichwort:Einkommensberechnung
Leitsatz:Zur Antragstellung und Einkommensberechnung bei Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 215/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 32.07 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG 1999, SGB II, Richtlinie 2003/86/EG
Schlagworte:Visum, Kindernachzug, Familienzusammenführung, Altersgrenze, maßgeblicher Zeitpunkt, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialhilfebezug, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsbedarf, Einkommensberechnung, Erwerbstätigenfreibetrag, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, besondere Härte
Stichwort:Einkommensberechnung
Leitsatz:1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 32.07

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 15 A 133/01 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:BefrVO SH, BSHG
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, Erwerbstätige, Einkommensberechnung, Autokredit, Autoversicherung, Autosteuern, Fahrtkosten, statische Verweisung
Stichwort:Einkommensberechnung
Leitsatz:1. Keine Absetzbarkeit eines Betrages für Erwerbstätige bei der Berechnung ihres Einkommens nach § 76 Abs. 2a BSHG im Rahmen der Rundfunkgebührenbefreiung, die Verweisung in der BefrVO auf die Vorschriften der §§ 76 bis 78 BSHG ist eine statische Verweisung, auf die am 1. Juni 1992 gültige Fassung der Vorschriften des BSHG

2. Zur Höhe der berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten; diese umfassen bei Erwerbstätigen, die auf das Auto angewiesen sind, neben der Fahrtkostenpauschale auch die Autosteuern und die Kfz-Haftpflichtbeiträge, nicht aber die Kosten für den Autokredit
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 15 A 133/01


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