JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einkommensbegriff
| Rechtsgebiete: | RGebStV, SGB XII, DVO |
| Schlagworte: | Einkommen, Einkommensbegriff, Rundfunkgebühren, Werbungskosten |
| Stichwort: | Einkommensbegriff |
| Leitsatz: | 1. § 5 Abs. 1 Satz 2 RGebStV liegt kein eigener rundfunkrechtlicher Einkommensbegriff zu Grunde. Auch der abgabenrechtliche Begriff des Einkommens gilt insofern nicht. Vielmehr geht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom sozialhilferechtlich geprägten Begriff des Einkommens (heute § 82 SGB XII) aus. 2. Naturalunterhaltsleistungen (Gewährung von Wohnung, Ernährung und Kleidung) durch die Eltern an ihr Kind sind regelmäßig nicht als Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII anzusehen. 3. Zur Ermittlung des Einkommens im obigen Sinn sind auch die Werbungskosten abzusetzen. Für die Ermittlung der Abzugsbeträge ist § 3 DVO zu § 82 SGB XII einschlägig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 A 2476/08 | |
| Rechtsgebiete: | ThürHortkBVO |
| Schlagworte: | Schulhort, Hortkosten, Hortkostenbeteiligung, Hortgebühren, Einkommen, Einkommensbegriff, Bestimmtheit, Staffelung, Sozialstaffelung |
| Stichwort: | Einkommensbegriff |
| Leitsatz: | 1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Bestimmungen über den Einkommensbegriff in der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO - rechtmäßig sind, soweit darin an den sozialhilferechtlichen Einkommensbegriff angeknüpft wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 1. Juni 2006 - 3 N 582/02 -, ThürVBl 2006, 276-283). Überdies dürften diese Bestimmungen den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Rechtsnorm nicht genügen, weil nicht hinlänglich festgelegt ist, welches auf welchen Zeitraum bezogene Einkommen für die Gebührenerhebung maßgeblich sein soll. 2. Zu weiteren rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung von Hortkostengebühren nach der ThürHortkBVO, die im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls nicht abschließend zu klären waren. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 ZO 1183/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB VIII, KitaG |
| Schlagworte: | Beitragsgerechtigkeit, Beitragsrahmen, Beauftragung, Betriebskosten, Berechnungsmodell, Bemessungsgrundlage, Bruttoeinkommen, Deckungsgrad, Elternbeitrag, Einkommensbegriff, Entscheidungsspielraum, Einkommensgruppe, Festsetzung, Förderleistung, Jugendhilfe, öffentliche Jugendhilfe, Kindergarten, Kindergartenbeitrag, Kindertagesstätte, Leistungsfähigkeit, Leistungsverwaltung, Personalkosten, Praktikabilität, Staffelung, Subventionsanteil, Zumutbarkeit, Kind, Einkommen, Eltern, Beitrag |
| Stichwort: | Einkommensbegriff |
| Leitsatz: | Zur Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11384/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, DVO zu § 76 BSHG, EigZulG, SGB III |
| Schlagworte: | Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen, Anrechnungszeitraum bei einmaligem Einkommenszufluss, ausdrückliche Nennung Leistungszweck, Eigenheimzulage, Anrechnung als Einkommen, Einkommen, Zufluss von - bei Nachzahlung, Einkommensbegriff, zweckgleiche Leistung, Leistung, zweckbestimmte, Zufluss, normativer, Eigenheimzulage, Zweck der, Zweckbestimmung, ausdrückliche, für Leistung |
| Stichwort: | Einkommensbegriff |
| Leitsatz: | 1. Die nach dem Eigenheimzulagengesetz bewilligte Eigenheimzulage ist Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG. Sie wird nicht im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt und ist daher bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. 2. Bei Auszahlung einer bewilligten Eigenheimzulage ist diese von dem Monat an, in dem die Auszahlung erfolgt (Zuflusszeitpunkt), als Einkommen zu berücksichtigen; sie ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten aufzuteilen und mit dem entsprechenden Teilbetrag als Einkommen anzusetzen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 41.02 | |
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