JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einkommensanrechnung
| Rechtsgebiete: | SGB III, AusbFöAnO, SGG, SGB X |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung - sozialgerichtliches Verfahren -Höhenstreit - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Einkommensanrechnung - Freibetrag - Übertragbarkeit - Rechtsprechung |
| Stichwort: | Einkommensanrechnung |
| Leitsatz: | Bei Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das für die Berücksichtigung von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt vorgeschriebene Merkmal der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" bereits dann gegeben, wenn die Entfernung zwischen der konkreten Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind; unerheblich ist, ob am Familienwohnort oder im Tagespendelbereich eine geeignete Ausbildung möglich gewesen wäre. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 12/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB IV, RAAG, SGB VI u.a. ÄndG II, RWWgG, GG |
| Schlagworte: | Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Einkommensänderung - "vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an" - "vom nächstfolgenden 1. Juli an |
| Stichwort: | Einkommensanrechnung |
| Leitsatz: | 1. Trotz der Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 waren bei Beziehern von Hinterbliebenenrenten Minderungen des Einkommens um weniger als zehn Prozent bereits zu diesem Datum rentensteigernd zu berücksichtigen. 2. Der Notwendigkeit dieser verfassungskonformen Auslegung steht nicht entgegen, dass das Gesetz erst mit Wirkung ab 23.6.2006 statt auf den Zeitpunkt der "nächsten Rentenanpassung" auf den "nächstfolgenden 1. Juli" abstellt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13/4 R 41/06 R | |
| Rechtsgebiete: | B 11a AL 47/06 R |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Neuberechnung - Nebeneinkommen - Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes |
| Stichwort: | Einkommensanrechnung |
| Leitsatz: | Ändert sich während des laufenden Bewilligungsabschnitts das neben der Ausbildungsvergütung vorhandene Nebeneinkommen des Auszubildenden zu seinen Ungunsten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe neu zu berechnen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 47/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, SGB X, AlhiV, GG |
| Schlagworte: | Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen Rechtsprechung, Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt, Arbeitslosenhilfe, Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung, Absetzung Privatversicherungsbeiträge, Pauschalierung, Verfassungswidrigkeit, Absetzbarkeit und Angemessenheit der Beiträge |
| Stichwort: | Einkommensanrechnung |
| Leitsatz: | Die Einschränkung des § 330 Abs 1 Alt 2 SGB III, dass ein unanfechtbarer Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen ist, gilt dann nicht, wenn der Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 2/06 R | |
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