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Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 AS 57/07 R vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB II, Alg II-V
Schlagworte:sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Zinsgutschrift aus Schonvermögen - Zuflussprinzip - kein vollständiger Wegfall der Hilfebedürftigkeit - Aufrechterhaltung Sozialversicherungsschutz - kein Anspruch auf Verteilung der Einnahme auf angemessenen Zeitraum - keine Absetzung von Zinseinnahmen
Stichwort:Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung
Leitsatz:1. Zinsgutschriften aus Sparguthaben sind Einnahmen in Geld und als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen, wenn sie diesem nach Antragstellung zugeflossen sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt.

2. Entfällt durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers im Zuflussmonat nicht in vollem Umfang, besteht kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 57/07 R



BSG – Urteil, B 14 AS 26/07 R vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:SGB II, Alg II-V, GG, SGG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - nachträglich ausgezahltes Arbeitsentgelt -Zuflussprinzip - Zufluss nach Antragstellung - Berücksichtigung der laufenden Einnahme für den ganzen Zuflussmonat - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung
Leitsatz:Bei der Berechnung der Alg II-Leistung ist als Einkommen grundsätzlich alles zu berücksichtigen, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist alles, was er vor Antragstellung bereits hatte. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 26/07 R


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