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Einkaufszentrum

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 2382/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, HBO, VwGO
Schlagworte:Bauvorbescheid, Bestimmtheit, Einkaufszentrum, einseitige Erledigungserklärung, Feststellungsinteresse, Feststellungsklage, großflächiger Einzelhandel
Stichwort:Einkaufszentrum
Leitsatz:1. Die Bezeichnungen "Hartwaren", "Gesundheit" und "Textil" sind hinreichend auslegungsfähige Begriffe, die den beabsichtigten Handelsgegenstand eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs oder Einkaufszentrums ausreichend umreißen und deren Verwendung nicht zur Nichtigkeit eines hierauf bezogenen Bauvorbescheids wegen Unbestimmtheit führt.

2. Hat sich die ursprüngliche Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Bauvorbescheids aufgrund einseitiger Erledigungserklärung der Klägerin in eine Klage auf Feststellung der Erledigung geändert, kann der Beklagte ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, der ursprünglich streitgegenständlich gewesene Bauvorbescheid sei nicht nichtig gewesen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 2382/08



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 281/03 vom 05.11.2008

Rechtsgebiete:VwGO, LBauO M-V, BauGB, BauNVO
Schlagworte:FOC, qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf, großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum
Stichwort:Einkaufszentrum
Leitsatz:1. Die Regelungen eines Bauvorscheids werden in die nachfolgende Baugenehmigung nach Art des "Baukastenprinzips" inkooperiert. Eine andere Annahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Bauaufsichtsbehörde mit der Erteilung der Baugenehmigung den Bauvorbescheid ausdrücklich für erledigt erklärt und so seine Wirkung aufhebt.

2. Der Fortfall der Gültigkeit eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit kann eintreten, wenn die Gemeinde ihrer Planungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB längere Zeit nicht nachgekommen ist, sich die maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben und die Festsetzungen nicht realisiert sind.

3. Für Einkaufszentren besteht ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf unabhängig von der im konkreten Fall gegebenen Intensität der Einwirkungen auf die Nachbargemeinde (Anschluss an BVerwG, U. v. 01.08.2002 - 4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86 - "FOC Zweibrücken").

4. Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86 - "FOC Zweibrücken" aufgestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn die Gemeinde zwar einen wirksamen Bebauungsplan erlassen hat, das genehmigte Vorhaben eines großflächigen Einzelhandels aber nicht den Festsetzungen entspricht.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 281/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 138/06 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, BauGB, ROG
Schlagworte:Abstimmung, interkommunale, Abwägung, Baukonzession, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Einkaufszentrum, Mittelzentrum, Nachbargemeinde, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziele, Rückwirkung, Verbrauchermarkt, Verfahren, ergänzendes, Vergabe
Stichwort:Einkaufszentrum
Leitsatz:1) Ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde auch durchführen, wenn sie von der Fehlerhaftigkeit des vorangegangenen Verfahrens nicht fest überzeugt ist, sondern nur Zweifel daran hat, dass sich ihre Rechtsauffassung im gerichtlichen Verfahren durchsetzen wird.

2) Die Nichteinhaltung der Durchführungsfrist nach § 12 Abs. 1 BauGB kann wegen der in Absatz 6 dieser Vorschrift besonders geregelten Rechtsfolgen im Normenkontrollverfahren nicht gerügt werden.

3) Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, für den zeitlich vor der "Ahlhorn"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Grundstückskaufverträge abgeschlossen wurden, ist nicht deshalb nichtig, weil hierfür kein Vergabeverfahren stattgefunden hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 138/06

OLG-DRESDEN – Urteil, 5 U 489/07 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Betriebspflicht, Einkaufszentrum, Ankermieter
Stichwort:Einkaufszentrum
Leitsatz:Die Schließung eines von zwei vorher stets geöffneten Eingängen eines Ladens in einem Einkaufszentrum verstößt nicht gegen die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht des Mieters. Die im formularmäßig gestalteten Mietvertrag enthaltene Klausel, der Mieter habe Handlungen zu unterlassen, die die Interessen anderer Mieter des Centers verletzen und sich für das Center abträglich auswirken können, erfasst die Schließung eines Ladenzugangs auch dann nicht, wenn als Folge davon Kunden eine Etage des Einkaufszentrums in geringerem Umfang als vorher aufsuchen.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 5 U 489/07


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