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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 61/01 vom 05.03.2001

Rechtsgebiete:BRAGO, BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender
Stichwort:Einigungsstellenvorsitzender
Leitsatz:Der Wert eines Verfahrens auf Abberufung eines Einigungsstellen-vorsitzenden (Ablehnung wegen Befangenheit) ist im Regelfall mit dem Hilfswert von 8.000,-- DM zu bewerten. Wird zusätzlich bereits die Bestellung eines neuen Einigungsstellen- vorsitzenden begehrt, ist hierfür ein weiterer Betrag von 4.000,-- DM festzusetzen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 61/01




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