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Einigungsstelle zum Interessenausgleichsversuch nach Stilllegung des Betriebsteils

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 105/05 vom 14.02.2006

Rechtsgebiete:BetrVG 2001, ArbGG
Schlagworte:Einigungsstelle zum Interessenausgleichsversuch nach Stilllegung des Betriebsteils
Stichwort:Einigungsstelle zum Interessenausgleichsversuch nach Stilllegung des Betriebsteils
Leitsatz:Ist eine Betriebsänderung mit der endgültigen Aufgabe eines Standorts und des dort angesiedelten Betriebsteils abgeschlossen, fehlt das Rechtsschutzinteresse an einem Interessenausgleichsversuchs im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens. Die beantragte Einsetzung einer Einigungsstelle scheitert an deren offensichtlicher Unzuständigkeit.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 105/05




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