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Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 4/03 vom 08.06.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbSchG, BildscharbV, BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz
Stichwort:Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz
Leitsatz:Eine betriebliche Einigungsstelle, die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Unterweisung der Beschäftigten nach § 5, § 12 ArbSchG erstellen soll, muss eine eigene Entscheidung in den zu regelnden Angelegenheiten treffen und darf dies nicht der einseitigen Festlegung durch den Arbeitgeber überlassen. Sie erfüllt ihren Regelungsauftrag auch nicht dadurch, dass sie den Arbeitgeber verpflichtet, das Ergebnis seiner Festlegungen dem Betriebsrat zur Beratung - oder Zustimmung - vorzulegen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 4/03




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