Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEinigungsmangel 

Einigungsmangel

Entscheidungen der Gerichte

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 280/09 vom 26.06.2009

Haben sich die Verhandlungspartner (potentieller Arbeitnehmer und potentieller Arbeitgeber) über die wesentlichen Bedingungen eines abzuschließenden Arbeitsvertrags geeinigt, jedoch die schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen im Rahmen eines Unterzeichnungstermins vorbehalten, ist gem. § 154 BGB ein Arbeitsvertrag im Zweifel noch nicht zustande gekommen.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 94/08 vom 06.10.2008

Voraussetzung der Prozesskostenhilfe ist nicht, dass der Prozesserfolg gewiss ist. Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht, weil zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie zugunsten des Antragstellers ausgeht, ist grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist aber dann ausnahmsweise zulässig, wenn konkrete oder nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 10 Sa 908/08 vom 18.08.2008

Teilt die ZVK einem Arbeitgeber nach Betriebsprüfung mit, dass keine Beitragspflicht bestehe, wenn sich an den betrieblichen Strukturen und Arbeitszeitanteilen nichts ändere, ist es der ZVK verwehrt danach unter Berufung auf einen Rechtsirrtum wieder von einer Auskunftspflicht auszugehen.

BGH – Urteil, XII ZR 89/06 vom 09.04.2008

Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 754/07 vom 28.02.2008

1. Hat bei einem beabsichtigten Vertragsschluss die antragende Partei der anderen Partei einen bereits von der antragenden Partei unterzeichneten Vertragstext überlassen, damit die andere Partei ggf. Korrekturen anbringe und andernfalls unterzeichne, ist wegen eines offenen Einigungsmangels im Sinne von § 154 Abs.2 BGB der Vertrag im Zweifel noch nicht zustande gekommen.

2. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Zweckverfehlung (causa data non secuta) gem. § 812 Abs.1 Satz 2, 2. Alt. BGB scheidet aus, wenn es um die Verfehlung desjenigen Zwecks geht, der selbst Gegenstand der vertraglichen Bindung ist; für einen Bereicherungsanspruch wäre Voraussetzung, dass ein weiterer Zweck vefehlt wurde, der über den Vertragsgegenstand hinausgeht.

3. Zur Abgrenzung eines Vorschusses für Aufwendungen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses gem. § 669 BGB gegenüber einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis, insbesondere einer stillen Beteiligung.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 154/07 vom 20.12.2007

Stellt der Verpächter eines Tankstellenbetriebes den Vertrieb einer freien Tankstelle ohne Mitwirkung des Pächters auf Markenkraftstoffe um (sog. Umflaggung), schuldet er im Wege der Vertragsanpassung eine Ermäßigung des Pachtzinses.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 743/06 vom 02.03.2007

Dissens bei notariellem Grundstückskaufvertrag (Miteigentumsprojekt); mehrdeutige Verwendung der Begriffe "Stellplatz" und "Garage" in den Vertragsurkunden.

Bei objektiv mehrdeutigem Wortlaut ("Stellplatz" / "Garage") der Erwerbsurkunden für ein zu errichtendes Miteigentumsprojekt kann ein zur Unwirksamkeit führender versteckter Dissens vorliegen, wenn feststeht, dass der Erwerber von abschließbaren Einzelgaragen, der Veräußerer von überdachten Stellplätzen ausgegangen ist und keine Gründe dafür vorliegen, dem Verständnis einer Seite den Vorzug zu geben.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 438/06 vom 30.11.2006

1. Bestand eines Arbeitsvertrages mit einem Mitinhaber/Gesellschafter einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als BGB-Gesellschaft oder mit dieser.

2. Wertung einer seitens der Praxisgemeinschaft ausgesprochenen - vom Mitinhaber/BGB-Gesellschafter als "Geschäftsführender Gesellschafter" unterzeichneten - Kündigung als "auch" dessen Kündigung des allein mit ihm bestehenden Arbeitsvertrages.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 915/05 vom 27.11.2006

Geht der Wille der Parteien dahin, eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche im Kaufvertrag abschließend festzulegen, so muss die Fläche exakt bezeichnet werden; fehlt es daran, so liegt ein Einigungsmangel vor. haben sich die Parteien dagegen mit einem geringeren Bestimmtheitsgraf zufrieden gegeben und die Festlegung des Kaufgegenstands der Durchführung des Vertrags überlassen, so ist davon auszugehen, dass einer Partei oder einem Dritten das Leistungsbestimmungsrecht zukommen soll. Ist in diesem Fall die Willensübereinstimmung der Parteien bei Vertragsschluss darauf gerichtet, dass sie sich über Größe, Lage und Zuschnitt der noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche entsprechend der zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten Darstellung in dem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die Konkretisierung der Fläche durch spätere genaue Grenzziehung einig sind, und hat dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden, so ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 1168/05 vom 06.11.2006

Beim Statuswechsel vom Auszubildenden zum Arbeitnehmer auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 BayPVG kommt es nicht zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses.

BGH – Urteil, KZR 24/04 vom 07.02.2006

a) Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt - vorbehaltlich eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts - ein Kaufvertrag wegen dieses Einigungsmangels nicht wirksam zustande. Für eine Bestimmung des Kaufpreises durch ergänzende Vertragsauslegung ist dann kein Raum.

b) Beugt sich der Käufer, obwohl er den geforderten Kaufpreis für überhöht hält, den Preisvorstellungen des Verkäufers, um das Zustandekommen des Kaufs nicht zu gefährden, und behält er sich vertraglich vor, die Angemessenheit des Kaufpreises gerichtlich überprüfen zu lassen und das zuviel Gezahlte zurückzufordern, so kommt der Kauf - wenn auch unter Vorbehalt - zu dem vom Verkäufer geforderten Kaufpreis zustande.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 511/05 E vom 23.01.2006

1. Biete der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedingungen (Lehrtätigkeit mit reduzierter Stundenzahl) in Form eines Formulararbeitsvertrages an, anstatt eine notwendige Änderungskündigung zu erklären, die der Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung annehmen kann, liegt darin selbst dann kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn der Arbeitnehmer zuvor zu erkennen gegeben hat, er werde ein konkretes Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen. Unterzeichnet er den Vertrag, kommt dieser unbedingt und vorbehaltlos zustande.

2. Zur Frage der Eingruppierung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Runderlaß des MK Niedersachsen vom 18.05.2005.

BGH – Urteil, XII ZR 82/02 vom 15.06.2005

Zur den Anforderungen an die Darlegungslast einer Mietvertragspartei, die sich darauf beruft, eine im Mietvertrag in Bezug genommene Baubeschreibung habe der anderen Mietvertragspartei vor Vertragsschluß vorgelegen.

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 135/04 vom 08.06.2005

Zur tariflichen Einstufung eines bei dem Domowina-Bund Lausitzer Sorben als Redakteur einer Schülerzeitung eingesetzten Diplom-Sprachwissenschaftlers für Sorbisch.

BGH – Urteil, IX ZR 200/03 vom 02.12.2004

Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen eines Mangels der Schriftform nichtig, kann der Entleiher Sozialversicherungsbeiträge, die er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers zum Ausgleich der diesem obliegenden Zahlungspflicht an die Kasse geleistet hat, der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Bereicherungsforderung nicht anspruchsmindernd entgegensetzen (Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz).

BGH – Urteil, IX ZR 76/00 vom 27.11.2003

Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Rechtsanwalt bei Verhandlungen zur Änderung eines langfristigen Mietvertrages über Apothekenbetriebsräume die rechtlichen Grenzen mißachtet, die sich aus dem apothekenrechtlichen Verbot der Umsatzmiete und dem unabdingbaren Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien bei einseitiger Verlängerung der Mietdauer durch Ausübung entsprechender Optionen über die Zeitgrenze von 30 Jahren hinaus ergeben.

Verhandeln Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuß des Mieters, so entsteht bei anwaltlich verschuldetem Einigungsmangel der Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen seinen Rechtsanwalt erst, wenn sich das Risiko des vertragslosen Zustandes verwirklicht.

BFH – Urteil, XI R 9/02 vom 10.09.2003

Eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart wird (Abweichung von BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703).

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 63/03 vom 11.07.2003

1. Wird das Verhandlungsergebnis von Tarifvertragsverhandlungen von den Tarifvertragsparteien in einem sog. Einigungsergebnis schriftlich festgehalten, das die Klausel enthält "Näheres regelt der Entgelt-Tarifvertrag" so gelten nach dem Ablösungsgrundsatz die Bestimmungen dieses Tarifvertrags, wenn er dem "Einigungsergebnis" nachfolgend formuliert und im Umlaufverfahren unterschrieben wird auch dann, wenn dieser vom Verhandlungsergebnis abweichend zum "Einigungsergebnis" im Widerspruch steht.

2. Ein versteckter Dissens führt im Tarifvertragsrecht nicht zur Unwirksamkeit.

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1206/02 vom 27.06.2003

1. Die befristete Änderung einzelner Vertragsbedingungen ist grundsätzlich zulässig; sie erfordert einen Sachgrund, wenn sich der Arbeitgeber ansonsten nur durch eine Änderungskündigung von ihr lösen könnte. Ein solcher ist grundsätzlich gegeben, wenn eine vorübergehende Erweiterung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit der Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers dienen soll.

2. SR 2 y ist auf die befristete Änderung einzelner Vertragsbedingungen nicht anwendbar.

3. Der Gesichtspunkt der Dauervertretung führt zur Unwirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterweiterung zur Vertretung nur dann, wenn bereits bei ihrer Vereinbarung deren Verlängerung zu Vertretungszwecken vorgesehen war.

4. Ein "entsprechender" Arbeitsplatz i. S. v. § 9 TzBfG liegt nur vor, wenn der zu besetzende freie Arbeitsplatz zum einen den vom Arbeitnehmer geäußerten Arbeitszeitwünschen und zum anderen der Wertigkeit seines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht.

5. Ein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Zuteilung eines Vollzeit-Arbeitsplatzes reicht jedenfalls nicht weiter als ein entsprechender Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG; dieser gibt einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung nur deshalb, weil der Arbeitgeber andere Teilzeitbeschäftigte in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen hat.

6. Zum Einigungsmangel nach § 154 Abs. 2 BGB und zu Inhalt und Auswirkungen der Entscheidung des EGMR v. 27.10.1993 (NJW 1995, 1413).

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 958/01 vom 24.10.2001

1. Die Abrede, einen Teil der Arbeitsvergütung "schwarz" zu zahlen, ist nach § 134 BGB nichtig, wenn es - wie regelmäßig - den Parteien darum geht, Steuern und Beiträge zu hinterziehen. Es liegt nicht nur eine Verletzung steuer- und sozialrechtlicher Meldepflichten vor (abw. LAG Berlin, Urteil vom 15.10.1990, LAGE § 134 BGB Nr. 4 = DB 1991, 605).

2. Die Auslegung oder Umdeutung der nichtigen Schwarzlohnabrede in eine Bruttolohnvereinbarung scheidet in den meisten Fällen aus.

3. Im Einzelfall und unter besonderen Umständen kann die "Berufung" des Arbeitgebers auf die Nichtigkeit der Schwarzabrede gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen oder dem Arbeitnehmer ein Bereicherungsanspruch (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) zustehen.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 22 U 203/00 vom 01.06.2001

Leitsätze:

1.

Wenn der Auftragnehmer einen vom Auftraggeber geltend gemachten Mangel des Werks bestreitet und auf die Aufforderung des Auftraggebers, die Sache in Ordnung zu bringen, ankündigt, einen Monteur zu schicken und die Arbeiten nach seinen Abrechnungssätzen zu berechnen, liegen entgegengesetzte Erklärungen zur Vergütung vor, so daß ein Vertrag nicht zustande kommt.

2.

Für vom Auftraggeber als Mängelbeseitigung verlangte und vom Auftragnehmer unter Ankündigung einer Berechnung erbrachte Montageleistungen steht diesem Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung zu, wenn das Werk nicht mangelhaft war, sondern den vertraglichen Vereinbarungen entsprach.

BGH – Urteil, V ZR 353/99 vom 18.05.2001

ZPO §§ 256, 264 Nr. 2

Ist den Parteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich eine unschädliche Parzellenverwechslung unterlaufen, hat der Kläger lediglich Anspruch auf Erteilung einer der Form des § 29 GBO entsprechenden, die Falschbezeichnung richtigstellenden, Erklärung (Identitätserklärung). Der Übergang von einer Auflassungsklage zur Klage auf Abgabe der Identitätserklärung, die beide auf denselben Kaufvertrag gestützt werden, stellt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Klagebeschränkung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar.

ZPO §§ 62, 521

Wird im Falle der materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft verfahrenswidrig ein Teilversäumnisurteil gegen einzelne Streitgenossen erlassen, erwächst dieses in formeller und materieller Rechtskraft, wenn es nicht von einem der betroffenen Streitgenossen angefochten wird. Ergeht gegen die übrigen Streitgenossen ein streitiges Urteil, hindert eine hiergegen von einem Streitgenossen eingelegte Berufung nur den Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils (im Anschluß an Senat, BGHZ 131, 376 ff). Diejenigen Streitgenossen, gegen die das rechtskräftige Teilversäumnisurteil ergangen ist, sind daher in der Berufungsinstanz nicht als Partei beteiligt. Gegen sie kann keine unselbständige Anschlußberufung eingelegt werden.

BGB § 155

Übersehen Parteien, die sich auf den lastenfreien Übergang eines Grundstücks einigen, das Bestehen einer möglicherweise valutierten Hypothek, führt dies regelmäßig nicht zu einer fehlenden Einigung über den Kaufpreis. Ungeregelt bleibt lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Käufer Beseitigung des Rechtsmangels verlangen kann.

EGBGB Art. 231 § 6; ZGB DDR §§ 472, 474

Hat ein Grundstückskäufer lediglich aufgrund einer den Vertragsparteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich unterlaufenen Parzellenverwechslung kein Eigentum erworben, kommt eine Durchbrechung der Verjährung nach § 472 Abs. 2 ZGB in Betracht, wenn der Kaufvertrag vollständig abgewickelt worden ist und die Parteien über mehr als 20 Jahre davon ausgegangen sind, der Eigentumswechsel sei wirksam vollzogen worden.

BGH, Urt. v. 18. Mai 2001- V ZR 353/99 -
OLG Brandenburg
LG Frankfurt/Oder

BGH – Urteil, XI ZR 113/00 vom 16.01.2001

BGB § 276 (Fa)

Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluß gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird.

BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - XI ZR 113/00 -
OLG München
LG München I

OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 3673/99 vom 22.10.1999

Leitsatz:

Rechtliche Probleme eines US-amerikanischen "Offer for employment" bei Beurteilung nach deutschem Recht

1. Wie die Risikosphären nach Abschluss eines "Offer for employment" (Bindung des von der GmbH gewünschten Geschäftsführers vor Abschluss eines Geschäftsführervertrages) gegeneinander abzugrenzen sind, ergibt sich aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und dem anzuwendenden dispositiven Recht.

2. Gehen beide Parteien nach der Unterzeichnung eines "Offer for employment" von einem endgültigen Scheitern der Verhandlungen über den Abschluss eines Geschäftsführervertrages für eine GmbH aus, kann der Vorvertrag aufgrund § 626 BGB außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.

3. Ein faktisches Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, kann gemäß § 621 BGB gekündigt werden.

4. Ein "Offer for employment" kann regelmäßig als Absichtserklärung zur Punktation gewertet werden. Ob dies der Fall ist oder ein endgültig bindender Vertrag vorliegt, ist an Hand des Wortlauts des "Offer for Employment" und seinem objektiven Sinn, nach dem mit ihm verfolgten Zweck und der Interessenlage zu beurteilen.

OLG-THUERINGEN – Urteil, 8 U 474/96 vom 22.10.1996

Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 7/09 vom 05.08.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 168/08 vom 01.07.2009

OLG-KOELN – Urteil, 15 U 42/07 vom 11.09.2007

BAG – Urteil, 9 AZR 588/06 vom 13.03.2007

OLG-HAMM – Urteil, 24 U 58/05 vom 05.12.2006


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Einigungsmangel - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum