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Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 363/05 vom 15.08.2005

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme
Stichwort:Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme
Leitsatz:Eine Einigungsgebühr i. S. d. Nr. 1000 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer daraufhin die Klage zurücknimmt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 363/05




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