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Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren/Vergütung aus der Staatskasse

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 WF 136/06 vom 15.08.2006

Rechtsgebiete:RVG, VV RVG, ZPO, BGB
Schlagworte:Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren/Vergütung aus der Staatskasse
Stichwort:Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren/Vergütung aus der Staatskasse
Leitsatz:Eine Einigungsgebühr i.S.v. Nr. 1000 VVRVG kann im isolierten Sorgerechtsverfahren auch dann entstehen, wenn kein Vergleichsvertrag i.S.v. § 779 BGB geschlossen wurde (Fortführung Senat vom 14. Dezember 2005 - 2 WF 220/05 = OLGR 2006, 242). Ist die Gebühr entstanden, so ist sie dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu vergüten. Auch die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung setzt - insoweit anders, als die Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren - nicht voraus, dass ein förmlicher Prozessvergleich protokolliert worden ist (Abgrenzung zu BGH vom 28. März 2006 - VIII ZB 29/05 = RPfleger 2006, 436).
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 2 WF 136/06




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