( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEinigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei unstreitiger Forderung 

Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei unstreitiger Forderung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 357/05 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:RVG, RVG VV
Schlagworte:Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei unstreitiger Forderung
Stichwort:Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei unstreitiger Forderung
Leitsatz:Durch den Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung über eine unbestrittene Forderung entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 2608 in Verbindung mit Nr. 1000 VV-RVG nur unter der Voraussetzung, dass der Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit erhält, durch die eine Ungewissheit über die Durchsetzung der Forderung gegen den in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner beseitigt wird (Fortführung von Senat, KGR Berlin 05, 837 = Rpfleger 05, 697).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 357/05




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/einigungsgebuehr-des-beratungshilfeanwalts-fuer-ratenzahlungsvereinbarung-bei-unstreitiger-forderung

"Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei unstreitiger Forderung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN