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Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, I-15 Wx 350/08 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen
Stichwort:Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen
Leitsatz:Neben der Vollzugsgebühr (§ 146 Abs. 1 KostO) für die Einholung einer Löschungsbewilligung ist der Ansatz einer Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO auch dann ausgeschlossen, wenn die Bewilligung unter Treuhandauflagen erteilt wird, die mit den Vereinbarungen der Parteien des beurkundeten Grundstückskaufvertrages in Einklang stehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 350/08




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