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Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1569/97 vom 19.06.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb, Betriebsübergang
Stichwort:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb
Leitsatz:1. Aus der Annahme eines gemeinsam von mehreren juristischen Personen geführten Betriebes folgt noch nicht, daß diese juristischen Personen sämtlich Arbeitgeber aller im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind (vgl. schon BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 38).

2. Scheidet die juristische Person, die Arbeitgeber der von ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist, aus dem mit den übrigen juristischen Personen gemeinsam geführten Betrieb aus, findet auf diese, da sie bereits Mitinhaber des Gemeinschaftsbetriebes sind, kein Betriebsübergang statt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1569/97



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 (12) Sa 1851/97 vom 19.06.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb, Betriebsübergang
Stichwort:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb
Leitsatz:1. Aus der Annahme eines gemeinsam von mehreren juristischen Personen geführten Betriebes folgt noch nicht, daß diese juristischen Personen sämtlich Arbeitgeber aller im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind (vgl. schon BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 38).

2. Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG kommt nur in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis zu dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Auflösungszeitpunkt noch Bestand hat (wie BAG v. 20.03.1997 - 8 AZR 769/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 148).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (12) Sa 1851/97

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 (14) Sa 1838/97 vom 19.06.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb, Betriebsübergang
Stichwort:Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb
Leitsatz:1. Aus der Annahme eines gemeinsam von mehreren juristischen Personen geführten Betriebes folgt noch nicht, daß diese juristischen Personen sämtlich Arbeitgeber aller im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind (vgl. schon BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 38).

2. Scheidet die juristische Person, die Arbeitgeber der von ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist, aus dem mit den übrigen juristischen Personen gemeinsam geführten Betrieb aus, findet, da diese bereits Mitinhaber des Gemeinschaftsbetriebes sind, kein Betriebsübergang auf sie statt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (14) Sa 1838/97


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