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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 174/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:RVG, GKG, BGB
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Streitgegenstand, einheitlicher Streitgegenstand, Streitwert
Stichwort:einheitlicher Streitgegenstand
Leitsatz:Wendet sich ein Arbeitnehmer mit seiner Klage gleichzeitig gegen eine Kündigung des bisherigen Arbeitgebers und erstrebt er mit einem weiteren Antrag Feststellung, dass mit dem Erwerber ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis fortbestehe, ist der Streitwert gemäß § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen. Ziel des Rechtsstreits ist die Feststellung des Fortbestehens dieses Arbeitsverhältnisses, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (Anschluss an LAG Schl.-Holst. Beschl. v. 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 - LAG-Report 2005, 223).
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 174/05




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