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einheitliche Verkehrsanlage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage,
Stichwort:einheitliche Verkehrsanlage
Leitsatz:Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10418/06.OVG vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsbedeutung, Verkehrsfunktion, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbild, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Sackgasse, unselbständige Verkehrsanlage, selbständige Verkehrsanlage, selbständige Straße, unselbständige Straße, einheitliche Verkehrsanlage, Vorausleistung, Fußgänger, Fußgängerzone, Fußgängerverkehr, Fahrzeugverkehr, verkehrsberuhigter Bereich, Straßenrecht, Widmung, Umwidmung, Gemeindeanteil, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Durchgangsstraße
Stichwort:einheitliche Verkehrsanlage
Leitsatz:Eine Durchgangsstraße und eine in sie einmündende Sackgasse, welche nach den auf das Ausbaubeitragsrecht regelmäßig übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen eine unselbständige Verkehrsanlage ist, bilden ohne Rücksicht darauf eine einheitliche Verkehrsanlage, dass beide eine für die Bemessung des Gemeindeanteils erheblich unterschiedliche Verkehrsbedeutung aufweisen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10418/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11867/02.OVG vom 18.03.2003

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Verkehrsanlage, Vorteil, Straße, Zufahrt, Zugang, Grundstück, Ausbaubeitragsrecht, Durchgangsverkehr, Anliegerverkehr, Umbau, Vorausleistung, Schloßstraße, Fußgänger, Fußgängerzone, Fußgängerbereich, Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsberuhigung, Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, Widmung, Umwidmung, Einziehung, Teileinziehung, Fahrverkehr, Fahrzeugverkehr, Gehverkehr, Mischverkehr, natürliche Betrachtungsweise, Verkehr, Verkehrsfunktion, Verkehrsart, Verkehrsbedeutung, Anliegerverkehr, beschränkter Anliegerverkehr, Straßenverkehr, selbständige Verkehrsanlage, einheitliche Verkehrsanlage, einzelne Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straßenabschnitt, Straßenbereich, Verkehrsfläche, Straßenbild, Erscheinungsbild, funktionale Trennung
Stichwort:einheitliche Verkehrsanlage
Leitsatz:Ob ein Straßenzug nach einem geplanten Ausbau als eine einzelne Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten geprägten Erscheinungsbild. Eine davon abweichende Bewertung ist jedoch vorzunehmen, wenn die einzelnen Teile eines nach seinem Erscheinungsbild einheitlichen Straßenzugs unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen.

Die Umwandlung eines Teils einer Verkehrsanlage in einen Fußgängerbereich (Fußgängerzone) führt - anders als die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs - zu einer Änderung der Verkehrsfunktion, der straßenrechtlich durch eine Umwidmung Rechnung zu tragen ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11867/02.OVG


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