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einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 6.03 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:GG, BGB, RuStAG, StAG, VwVfG
Schlagworte:Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Ermessen, eheliche Lebensgemeinschaft, Scheinehe, Vermeidung von Staatenlosigkeit, einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie
Stichwort:einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie
Leitsatz:1. Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog. Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9 RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen.

2. Bei einer sog. Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen.

3. Die Rücknahme der - von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten - (Mit-)Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 6.03




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