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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 264/06 vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Benutzergruppen, Bewertungsspielraum, Einrichtung, einheitliche öffentliche, Gebührensatz, Globalkalkulation, Inanspruchnahmemöglichkeit, Kostenverursachung, Leistungsproportionalität, Vorteil
Stichwort:einheitliche öffentliche
Leitsatz:Der Beklagte ist rechtlich nicht gehindert, dem Umstand, dass die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistung von unterschiedlichen Benutzergruppen unterschiedlich intensiv genutzt wird, durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung zu tragen, auch wenn der Beklagte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nur eine einheitliche öffentliche Einrichtung zur zentralen Abwasserbeseitigung betreibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188). Letztlich folgt dies aus dem Grundsatz der Leistungsproportionalität, wonach die Bemessung der Gebühren "unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Inanspruchnahme" (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KAG-LSA) erfolgt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff..).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 264/06




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