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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage,
Stichwort:einheitliche Nutzung
Leitsatz:Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:BauGB, HBO, BGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Hinterliegergrundstück, Vorderliegergrundstück, Anliegergrundstück, einheitliche Nutzung, Eigentümeridentität, teilweise Eigentümeridentität, teilweise Personenidentität, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Erreichbarkeitsanforderungen, Baulast, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Vereinigung der Grundstücke, grenzüberschreitende Nutzung, Umzäunung, Plattenweg, Gartennutzung
Stichwort:einheitliche Nutzung
Leitsatz:Ein Hinterliegergrundstück ist bei einheitlicher Nutzung mit dem an die Erschließungsstraße angrenzenden Anliegergrundstück auch dann erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 und § 133 Abs. 1 BauGB, wenn es in der Hand (schon) nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Hinterliegergrundstücks zu erfüllen (Fortentwicklung zum Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 <160 ff.>).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2850/04 vom 09.11.2004

Rechtsgebiete:HessKAG, StrBS der Stadt Bad Hersfeld
Schlagworte:Ausbau, Eckgrundstücksermäßigung, Eigentümeridentität, Hinterliegergrundstück, Inanspruchnahmemöglichkeit, Straßenbeitrag, Vorteil, Zugang, einheitliche Nutzung
Stichwort:einheitliche Nutzung
Leitsatz:Ein sogenanntes Hinterliegergrundstück ist zu Straßenausbaubeiträgen gemäß § 11 Abs. 1, 3 KAG heranzuziehen, wenn eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße für das Grundstück besteht. Werden Hinterlieger- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität als einheitliches Firmengelände genutzt, sind diese Voraussetzungen erfüllt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2850/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2864/04 vom 09.11.2004

Rechtsgebiete:HessKAG, StrBS der Stadt Bad Hersfeld
Schlagworte:Anlieger, Ausbau, Eckgrundstücksermäßigung, Eigentümeridentität, einheitliche Nutzung, Hinterliegergrundstück, Inanspruchnahmemöglichkeit, Straßenbeitrag, vollständige Überbauung, Vorteil, Zugang
Stichwort:einheitliche Nutzung
Leitsatz:Eine weitgehende Überbauung eines Anliegergrundstücks, die es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausschließt, sich vom Hinterliegergrundstück einen Zugang zur Straße zu verschaffen, schließt auch bei Eigentümeridentität die vorteilhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße durch das Hinterliegergrundstück unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der Schaffung einer Zufahrt aus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2864/04


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