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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 11.04 vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, Ersuchen der Ausländerbehörde, Vollzugshilfe, Bundesgrenzschutz, Flugbegleitung, Landespolizei, Transportbegleitung, Abschiebungskosten, Leistungsbescheid, Zuständigkeit, einheitliche Kostenerhebung, getrennte Kostenerhebung
Stichwort:einheitliche Kostenerhebung
Leitsatz:Betreibt die Ausländerbehörde die Abschiebung eines Ausländers, ist sie gemäß § 63 Abs. 1 AuslG die für diese Maßnahme insgesamt zuständige Behörde im Sinne von § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG, auch wenn sie zur Durchführung der Abschiebung die Polizei eines Landes oder den Bundesgrenzschutz heranzieht. Sie ist deshalb berechtigt, die gesamten Kosten der Abschiebung einschließlich der Kosten der hinzugezogenen Behörden durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kostenschuldner zu erheben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.04




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