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Einheitliche Erschließungsanlage

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 9 A 221/02 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:KAG SH
Schlagworte:Ausbaubeitragsrecht, Erschließungsstraße, Einheitliche Erschließungsanlage, Straßenregenentwässerung, Baumaßnahme
Stichwort:Einheitliche Erschließungsanlage
Leitsatz:1. Die historische Entwicklung einer Straße ist erschließungsbeitragsrechtlich insofern von Bedeutung, als die Verlängerung einer bereits hergestellten Erschließungsstraße als selbständige Erschließungsanlage zu qualifizieren ist.

2. Straßenbaubeitragsrechtlich handelt es sich bei Baumaßnahmen auf diesem Verlängerungsstück lediglich um Maßnahmen in einem Teilbereich der nunmehr einheitlichen Einrichtung, so dass im Falle eines Ausbaues gemäß § 8 KAG grundsätzlich die Ausbaukosten auf alle von der Einrichtung bevorteilten Grundstücke umzulegen sind.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 9 A 221/02




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