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Einheitl. Entscheidung bei mehreren Erinnerungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 146/03 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:GG, ZPO, RPflG
Schlagworte:Begründungspflicht der Kostenfestsetzung, Einheitl. Entscheidung bei mehreren Erinnerungen
Stichwort:Einheitl. Entscheidung bei mehreren Erinnerungen
Leitsatz:1.) Wird den Anträgen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht oder nur teilweise entsprochen, so muss der Rechtspfleger die Absetzungen nachvollziehbar begründen.

2.) Über Rechtsbehelfe ist einheitlich zu entscheiden, da andernfalls einander widersprechende Entscheidungen nicht auszuschließen sind.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 146/03




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