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Einheit für Intensivmedizin in einem Landeskrankenhaus

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BAG – Urteil, 10 AZR 526/00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Anspruch auf "Intensivzulage" neben "Psychiatriezulage", Einheit für Intensivmedizin in einem Landeskrankenhaus
Stichwort:Einheit für Intensivmedizin in einem Landeskrankenhaus
Leitsatz:Wachstationen in psychiatrischen Kliniken, die nicht für Intensivbehandlung und Intensivüberwachung im Sinne der Richtlinien der Deutschen Krankhausgesellschaft für die Organisation der Intensivmedizin in den Krankenhäusern vom 9. September 1974 eingerichtet sind, sind keine Einheiten für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT. Die dort beschäftigten Angestellten im Pflegedienst haben daher keinen Anspruch auf die sog. Intensivzulage gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. (1 a) zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 526/00




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