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SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 301/02 vom 22.01.2003

Rechtsgebiete:SächsVwKG, KO
Schlagworte:Baugebühren, Verwaltungsgebühren, Konkurs, Einheit des Verwaltungsverfahrens
Stichwort:Einheit des Verwaltungsverfahrens
Leitsatz:Nach Konkurseröffnung dürfen vor der Konkurseröffnung entstandene Baugebühren nicht mehr durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Konkurs erst nach dem Erlass des Ausgangsbescheides und vor dem Erlass des Widerspruchsbescheides eröffnet wird.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 301/02




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