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Einhaltung von Schriftformerfordernissen

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THUERINGER-LAG – Urteil, 9 Sa 768/95 vom 17.09.1997

Rechtsgebiete:BAT-O, BGB
Schlagworte:Einhaltung von Schriftformerfordernissen, Gehaltsabrechnung
Stichwort:Einhaltung von Schriftformerfordernissen
Leitsatz:1) Maschinell erstellte Gehaltsabrechnungen ohne eigenhändige Unterschrift, die ein Minussaldo aufweisen, erfüllen nicht das Schriftformerfordernis des § 70 BAT-O.

2) Eine Berufung auf die Anschlussfrist des § 70 BAT-O ist in diesen Fällen nicht rechtsmissbräuchlich, wenn nicht besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 9 Sa 768/95




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