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Einhaltung des Schriftformgebotes bei Unterzeichnung des Kündigungsschreibens mit dem Namen des Vertretenen

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LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 2090/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO
Schlagworte:Ordentliche Kündigung, Schriftform, Vertretung bei Unterschrift unter Kündigungsschreiben, Einhaltung des Schriftformgebotes bei Unterzeichnung des Kündigungsschreibens mit dem Namen des Vertretenen, rechtzeitige Beanstandung durch Kündigungsempfänger, hilfsweise zu Eigen machen des gegnerischen Vorbringens, sog. aquipollentes Vorbringen, Verstoß gegen Wahrheitspflicht
Stichwort:Einhaltung des Schriftformgebotes bei Unterzeichnung des Kündigungsschreibens mit dem Namen des Vertretenen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 2090/07




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