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Eingruppierung von Mitarbeitern

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 215/05 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der Vergütungsstruktur
Stichwort:Eingruppierung von Mitarbeitern
Leitsatz:Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Änderung von Entlohnungsgrundsätzen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG stellt einen Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Dies gilt auch dann, wenn und solange der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Änderung der Entlohnungsgrundsätze und die neue Vergütungsstruktur unzutreffend und unvollständig informiert.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 215/05




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