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Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 563/96 vom 03.12.1997

Rechtsgebiete:GG, BGB, BAT
Schlagworte:Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen
Stichwort:Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den Träger eines Ordnungs- und Regelungsbereiches nur in dessen eigenem Zuständigkeitsbereich. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält daher kein Gebot zur einheitlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen Ordnungs- oder Regelungsbereichen.

2. Die unterschiedliche Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen nach einem Eingruppierungserlaß und von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Forschung und Lehre nach der Vergütungsordnung zum BAT verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Aktenzeichen: 10 AZR 563/96
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997
- 10 AZR 563/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 06. November 1995
Krefeld - 4 Ca 2247/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 09. Mai 1996
Düsseldorf - 7 Sa 6/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 563/96




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