JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung: Versorgungskaufmann in kommunalem Versorgungsunternehmen in der Abteilung "Zentrales Aufmaß"
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, VergGr. VIII, VergGr. VII, VergGr. VI, VergGr. V, BGB |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Versorgungskaufmann in kommunalem Versorgungsunternehmen in der Abteilung "Zentrales Aufmaß" |
| Stichwort: | Eingruppierung: Versorgungskaufmann in kommunalem Versorgungsunternehmen in der Abteilung "Zentrales Aufmaß" |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Es spricht viel dafür, daß ein Versorgungskaufmann in der Abteilung "Zentrales Aufmaß" eines kommunalen Versorgungsunternehmens Tätigkeiten auszuüben hat, die technische Fachkenntnisse erfordern und technischen Charakter haben. 2. Ein solcher Angestellter, der nicht staatlich geprüfter Techniker oder Techniker mit staatlicher Abschlußprüfung nach Nr. 6 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen und wegen Nichterfüllung der subjektiven Anforderungen nicht "sonstiger Angestellter" iSd. Vergütungsgruppen für Techniker ist, erfüllt weder das Tätigkeitsmerkmal der VergGr. V c Fallgr. 4 noch in der Regel das Tätigkeitsmerkmal der VergGr. V c Fallgr. 1 b der Vergütungsgruppen für Angestellte in Versorgungsbetrieben. Aktenzeichen: 4 AZR 116/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. März 2000 - 4 AZR 116/99 - I. Arbeitsgericht Bochum - 1 Ca 1745/96 - Urteil vom 6. Dezember 1996 II. Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 319/97 - Urteil vom 8. September 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 116/99 | |
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