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Eingruppierung und Beschäftigung als Tischchef nach dem Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 Sa 107/05 vom 22.07.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, MTV-Spielbank, Tronc- und Gehalts-TV, BGB, TVG
Schlagworte:Eingruppierung und Beschäftigung als Tischchef nach dem Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems
Stichwort:Eingruppierung und Beschäftigung als Tischchef nach dem Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 Sa 107/05




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