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Eingruppierung: Technische Angestellte (Ingenieurin)

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 189/98 vom 14.04.1999

Rechtsgebiete:BAT-O, BAT/BL Anlage 1 a, BAT-O ÄnderungsTV
Schlagworte:Eingruppierung: Technische Angestellte (Ingenieurin)
Stichwort:Eingruppierung: Technische Angestellte (Ingenieurin)
Leitsatz:Leitsätze:

1. Für den Bewährungsaufstieg sind nach § 2 Nr. 1 des ÄnderungsTV Nr. 2 zum BAT-O auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, die in die Zeit der DDR fielen. Das setzt beim Fallgruppenbewährungsaufstieg voraus, daß am 1. Dezember 1991 Vordienstzeiten vorliegen, die die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, aus der im Wege der Bewährung der Aufstieg in die nächsthöhere Vergütungsgruppe stattfinden soll.

2. Eine generelle Zurückbeziehung des Bewährungsaufstiegs auf Dienstzeiten, die nur in die Zeit der DDR fielen, findet nicht statt.

Hinweise des Senats:

Erfüllung der achtjährigen Bewährungszeit der VergGr. IV a Fallgr. 11 c der Anlage 1 a Teil I zum BAT-O oder Erfüllung der höheren Anforderungen an die kürzere sechsjährige Bewährungszeit der VergGr. IV a der Fallgr. 11 b der Anlage 1 a Teil I zum BAT-O einer als vermessungstechnische Angestellte tätigen Diplom-Ingenieurin (FH).

Aktenzeichen: 4 AZR 189/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 14. April 1999
- 4 AZR 189/98 -

I. Arbeitsgericht
Dessau
- 5 Ca 710/95 E -
Urteil vom 29. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt
- 5 Sa 573/96 E -
Urteil vom 12. November 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 189/98




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