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Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 223/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:EKT, Anlage 5 zum EKT, TVG
Schlagworte:Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse
Stichwort:Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse
Leitsatz:"Rehabilitationsberater/innen" im Sinne der entsprechenden Beispiele der VergGr. 6 und 7 des Tarifvertrages über die Einstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmer Ersatzkasse (Anlage 5 zum EKT) sind die Ansprechpartner des Versicherten, die dessen individuellen Rehabilitationsbedarf erfassen und dessen ggf. erforderliche Rehabilitation im Sinne eines Case-Managements steuern.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 223/01




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