JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin
| Rechtsgebiete: | Gehaltstarifvertrag f. Redakteurinnen u. Redakteure an Tageszeitungen |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin |
| Stichwort: | Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin |
| Leitsatz: | 1. Die Bezugnahme auf fallbezogene Ausführungen einer anderen Entscheidung zur Begründung des Berufungsurteils ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die Sachverhalte insoweit nicht gleichen. 2. Ein Pressefotograf ist nur dann ein (Bild-) Journalist im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 1 GTV für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen, wenn er durch seine Bildbeiträge zur Berichterstattung und Kommentierung in der Zeitung kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen mitwirkt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 419/02 | |
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