JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen
| Rechtsgebiete: | BAT-O, SächsSchulG, Lehrer-Richtlinien-O der TdL, TVG |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen |
| Stichwort: | Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen |
| Leitsatz: | Leitsatz: Pädagogische Unterrichtshilfen in Sachsen sind im Hinblick auf das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 mit späteren Änderungen keine Lehrkräfte im Sinne des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O, der SR 2 l I und der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT-O. Sie fallen daher bei Tarifgebundenheit nicht unter die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O erfaßten Angestellten, sondern ihre Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für den Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT-O. Hinweise des Senats: Eingruppierung einer Horterzieherin mit Lehrbefähigung für Schulunterricht und Kunsterziehung in der Tätigkeit als pädagogische Unterrichtshilfe an der Sächsischen Blindenschule in Chemnitz bei beiderseitiger Tarifbindung Aktenzeichen: 4 AZR 88/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - I. Arbeitsgericht Chemnitz - 15 Ca 6695/96 - Urteil vom 17. Dezember 1996 II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - 4 Sa 350/97 - Urteil vom 29. Oktober 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 88/98 | |
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