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Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 88/98 vom 27.01.1999

Rechtsgebiete:BAT-O, SächsSchulG, Lehrer-Richtlinien-O der TdL, TVG
Schlagworte:Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen
Stichwort:Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen
Leitsatz:Leitsatz:

Pädagogische Unterrichtshilfen in Sachsen sind im Hinblick auf das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 mit späteren Änderungen keine Lehrkräfte im Sinne des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O, der SR 2 l I und der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT-O. Sie fallen daher bei Tarifgebundenheit nicht unter die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O erfaßten Angestellten, sondern ihre Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für den Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT-O.

Hinweise des Senats:

Eingruppierung einer Horterzieherin mit Lehrbefähigung für Schulunterricht und Kunsterziehung in der Tätigkeit als pädagogische Unterrichtshilfe an der Sächsischen Blindenschule in Chemnitz bei beiderseitiger Tarifbindung

Aktenzeichen: 4 AZR 88/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 27. Januar 1999
- 4 AZR 88/98 -

I. Arbeitsgericht
Chemnitz
- 15 Ca 6695/96 -
Urteil vom 17. Dezember 1996

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 4 Sa 350/97 -
Urteil vom 29. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 88/98




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