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Eingruppierung Oberarzt TV-Ärzte/VKA

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 17 Sa 1454/08 E vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:TV-Ärzte/VKA
Schlagworte:Eingruppierung Oberarzt TV-Ärzte/VKA
Stichwort:Eingruppierung Oberarzt TV-Ärzte/VKA
Leitsatz:1) Ein selbständiger Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik/Abteilung i.S.d. Entgeltgruppe III des § 16 c TV-Ärzte/VKA setzt eine gewisse fachliche Eigenständigkeit sowie eine räumliche und personelle Abgrenzbarkeit voraus.

2) Sind mehrere Ärzte in einem Teil- oder Funktionsbereich ohne klare Abgrenzung nebeneinander tätig und entscheidet bei Zweifelsfragen ein Ärzteteam bzw. in Streitfällen der Chefarzt, ist dem Arzt nicht die medizinische Verantwortung i. S. d. Entgeltgruppe III des § 16 c TV-Ärzte/VKA übertragen worden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 17 Sa 1454/08 E




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