JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband
| Rechtsgebiete: | AVR Caritasverband, Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband |
| Stichwort: | Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Leitung eines Altenzentrums ist als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen. 2. Eine Einrichtung der stationären Altenhilfe im Sinne der AVR Caritasverband ist dann gegeben, wenn alte Menschen aufgenommen und eingegliedert werden und erforderlichenfalls und um die Uhr versorgt werden, also ihnen Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, Pflege in gesunden und kranken Tagen erbracht wird und sie umfassend betreut werden. Hierzu gehören Altenwohnungen nicht, auch wenn sie für den Notfall mit der Einrichtung verbunden sind. Aktenzeichen: 4 AZR 452/96 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 07. November 1995 Ludwigshafen-Kammern Landau- - 5 Ca 60/95 L - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 01. April 1996 Rheinland-Pfalz - 9 (11) Sa 1358/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 452/96 | |
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