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Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 98/05 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:Monatsentgelt-TV, BetrVG, BGB
Schlagworte:Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe
Stichwort:Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe
Leitsatz:Im Tarifvertrag kann eine Entgeltstufe als Leistungsstufe ausgestaltet und dem Arbeitgeber für die Eingruppierung ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt werden. Ein Anspruch des übergangenen Arbeitnehmers auf Eingruppierung in die Leistungsstufe besteht nicht.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 98/05




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