JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr
| Rechtsgebiete: | BAT, VergGr. |
| Schlagworte: | Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr |
| Stichwort: | Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Vereinbaren die Tarifvertragsparteien für eine Tätigkeit ein spezielles Tätigkeitsmerkmal, bildet diese einen eigenständigen Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT. 2. Die Tätigkeit eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der Filme herstellt, besteht danach aus zwei eigenständigen Arbeitsvorgängen, denn für die Tätigkeit der Kameramänner und diejenige der Filmschnittmeister gelten in diesem Bereich jeweils spezielle Tätigkeitsmerkmale. 3. Nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT sind bei sog. Mischtätigkeiten die Zeitanteile von Arbeitsvorgängen, die den Anforderungen verschiedener Tätigkeitsmerkmale derselben Vergütungsgruppe entsprechen, zu addieren. 4. Die Tätigkeit eines Angestellten, der in einer Wehrtechnischen Dienststelle für Pionier- und Truppengerät der Bundeswehr mit der Videokamera Filmaufnahmen von Erprobungsgerät, -hilfsgerät und -abläufen durchführt, erfüllt die Anforderung der Durchführung von Filmaufnahmen "nach sonstigen technischen Gesichtspunkten" der VergGr. IV b Fallgr. 4; Filmschnitt- und Filmvertonungsarbeiten bei solchen Filmen erfüllen die gleichlautende Anforderung der Fallgr. 5 dieser Vergütungsgruppe. 5. Die an den Arbeitgeber gerichtete schriftliche Bitte des Angestellten "um Prüfung", ob die Voraussetzungen eines näher bezeichneten Anspruchs vorliegen, erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal der Geltendmachung dieses Anspruchs im Sinne von § 70 BAT. Hinweise des Senats: Zur Eingruppierung eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der bei Studioaufzeichnungen von Diskussionen im Verbund eine Videokamera bedient, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Aktenzeichen: 4 AZR 228/96 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 29. September 1994 Koblenz - 1 Ca 2475/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 22. Mai 1995 Rheinland-Pfalz - 11 Sa 1295/94 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 228/96 | |
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