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Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 59/98 vom 02.12.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, Anlage 1 a zum BAT/VKA
Schlagworte:Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst
Stichwort:Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst
Leitsatz:Leitsatz:

Die Eingruppierung von Gruppenleitern in Werkstätten für Behinderte richtet sich nach den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst. Dies gilt auch dann, wenn die/der mit dieser Tätigkeit beschäftigte Angestellte Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung ist (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, z. B. Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

Aktenzeichen: 4 AZR 59/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 02. Dezember 1998
- 4 AZR 59/98 -

I. Arbeitsgericht
Bad Hersfeld
- 2 Ca 850/96 -
Urteil vom 02. April 1997

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 955/97 -
Urteil vom 14. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 59/98




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