JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, Tarifvertrag feuerwehrtechnischer Dienst, Nds BrandSchG, Nds APVO-Feu, Nds. Dienstgrad VO-FF |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle |
| Stichwort: | Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen VI b, V c und V b für Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst i. d. F. des Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT vom 21. Dezember 1994, die auf die Tätigkeit von beamteten Brandmeistern, Oberbrandmeistern und Hauptbrandmeistern verweisen, sind nicht wegen Verstoßes gegen das Bestimmheitsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG unwirksam. 2. Die Eingruppierung eines Einsatzsachbearbeiters im Schichtdienst in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds BrandSchG) richtet sich nach den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst. Aktenzeichen: 4 AZR 662/97 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - I. Arbeitsgericht Emden Urteil vom 07. Januar 1997 - 2 Ca 354/95 E - II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen Urteil vom 16. September 1997 - 13 Sa 350/97 E - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 662/97 | |
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