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Eingruppierung eines Vorführtechnikers in einem Museum

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BAG – Urteil, 4 AZR 322/97 vom 24.06.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung eines Vorführtechnikers in einem Museum
Stichwort:Eingruppierung eines Vorführtechnikers in einem Museum
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Tätigkeit eines sog. Vorführtechnikers in einem Museum für Technik und Arbeit, der Museumsbesuchern technische Geräte, insbesondere ein Museumsschiff, vorführt und dabei die dazugehörigen technik- und sozialgeschichtlichen Zusammenhänge erklärt, ist als diejenige eines Museumsführers in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in Museen im Allgemeinen Teil der Anlage 1 a zum BAT aufgeführt (z. B. VergGr. VII Fallgr. 12).

2. Diese enthalten auf der Ebene der VergGr. V c BAT keine tarifliche Regelungslücke, die durch Heranziehung des allgemeinen Tätigkeitsmerkmals der Fallgr. 1 b dieser Vergütungsgruppe zu schließen wäre.

Aktenzeichen: 4 AZR 322/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. Juni 1998
- 4 AZR 322/97 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 1 Ca 218/95 -
Urteil vom 26. Oktober 1995

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 13 Sa 27/96 -
Urteil vom 28. November 1996
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 322/97




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