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Eingruppierung eines Rettungsassistenten im Krankentransport

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 605/98 vom 18.08.1999

Rechtsgebiete:RettAssG, RettG, BAT
Schlagworte:Eingruppierung eines Rettungsassistenten im Krankentransport
Stichwort:Eingruppierung eines Rettungsassistenten im Krankentransport
Leitsatz:Leitsätze:

1. Besteht ein Krankenhaus (hier: Universitätsklinikum) aus mehreren Kliniken, so sind Krankentransporte zwischen diesen mit Fahrzeugen des Krankenhauses Beförderungen innerhalb des Krankenhausbereichs i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 3 RettG NW, auch wenn dabei öffentliche Straßen im Stadtgebiet einer Großstadt befahren werden müssen.

2. Da für Beförderungen innerhalb des Krankenhausbereichs die Vorschriften des § 4 RettG NW über die fachlichen Mindestanforderungen an die personelle Besetzung von Krankenkraftwagen nicht gelten, richten sich die fachlichen Anforderungen an dieses Personal nach den jeweiligen Verhältnissen des Krankenhauses.

3. Ein im krankenhausinternen Krankentransport als Einatzleiter beschäftigter Angestellter, der die Vergütung als Rettungsassistent fordert, hat daher konkret darzulegen, daß er eine entsprechende Tätigkeit auszuüben hat.

Aktenzeichen: 4 AZR 605/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 18. August 1999
- 4 AZR 605/98 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 3 Ca 1208/97 -
Urteil vom 28. August 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 11 Sa 1608/97 -
Urteil vom 22. Mai 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 605/98




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