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Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 118/99 vom 22.03.2000

Rechtsgebiete:BAT 1975, Teil I Allgemeiner Teil VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt
Stichwort:Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt
Leitsatz:Leitsätze:

Unterstellung im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT bedeutet, daß der Angestellte gegenüber dem Unterstellten nicht nur eine fachliche Aufsichts-, sondern auch eine dienstlich-organisatorische Weisungsbefugnis auszuüben hat. Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von vorgesetztem und unterstelltem Angestellten in derselben Organisationseinheit (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats zu Unterstellungsanforderungen).

Aktenzeichen: 4 AZR 118/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. März 2000
- 4 AZR 118/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 2 Ca 9497/97 -
Urteil vom 3. Juli 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 6 Sa 1131/98 -
Urteil vom 10. Dezember 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 118/99




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