JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, Teil I Allgemeiner Teil VergGr. |
| Schlagworte: | Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt |
| Stichwort: | Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt |
| Leitsatz: | Leitsätze: Unterstellung im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT bedeutet, daß der Angestellte gegenüber dem Unterstellten nicht nur eine fachliche Aufsichts-, sondern auch eine dienstlich-organisatorische Weisungsbefugnis auszuüben hat. Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von vorgesetztem und unterstelltem Angestellten in derselben Organisationseinheit (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats zu Unterstellungsanforderungen). Aktenzeichen: 4 AZR 118/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. März 2000 - 4 AZR 118/99 - I. Arbeitsgericht Köln - 2 Ca 9497/97 - Urteil vom 3. Juli 1998 II. Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1131/98 - Urteil vom 10. Dezember 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 118/99 | |
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