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Eingruppierung eines "Oberarztes"

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 1910/07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte/VKA
Schlagworte:Eingruppierung eines "Oberarztes"
Stichwort:Eingruppierung eines "Oberarztes"
Leitsatz:Medizinische Verantwortung allein für eigenes ärztliches Handeln erfüllt die Voraussetzungen der Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA nicht. Bei einer Tätigkeit im Bereich der Patientenbehandlung im engeren Sinn bedarf es grundsätzlich der Übertragung von medizinischer Verantwortung auch für fremdes fachärztliches Tun.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 1910/07




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