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Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 103/97 vom 10.06.1998

Rechtsgebiete:BAT, BAT-O 1991, SR 2 l I BAT-O, 2. BesÜV, SchulVO
Schlagworte:Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung
Stichwort:Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Lehrkraft mit einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung, die eine Ergänzungsprüfung für das Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern nach Berliner Landesrecht abgelegt hat, hat erst dann Anspruch auf Vergütung aus einer hööheren Vergütungsgruppe, wenn ihr mit der Feststellung der Bewährung die Laufbahnbefähigung zuerkannt wurde.

Aktenzeichen: 10 AZR 103/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 10. Juni 1998
- 10 AZR 103/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 91 Ca 39827/95 -
Urteil vom 30. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 6 Sa 93/96 -
Urteil vom 20. Dezember 1996
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 103/97




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