( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen 

Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 333/97 vom 22.07.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen
Stichwort:Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Für die Feststellung, inwieweit Heraushebungsmerkmale aufeinander aufbauender Vergütungsgruppen erfüllt sind, kommt es auf einen Vergleich der Tätigkeit des Anspruchstellers mit den Tätigkeiten der im Tarifvertrag aufgeführten Angestellten an.

2. Ob für einen überwiegend als Bodenschätzer eingesetzten Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen die Heraushebungsmerkmale des Teils II Abschnitt E Unterabschnitt I VergGr. III Fallgruppe 1 der Anlage 1 a zum BAT/BL gegeben sind, ist nicht durch einen Vergleich mit den Tätigkeiten anderer Bodenschätzer oder anderer Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger zu ermitteln, sondern durch einen Vergleich mit den Tätigkeiten anderer gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnischen Angestellten aller Fachrichtungen mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung und der "sonstigen" Angestellten im Sinne der betreffenden Vergütungs- und Fallgruppen.

Aktenzeichen: 4 AZR 333/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. Juli 1998
- 4 AZR 333/97 -

I. Arbeitsgericht
Wiesbaden
- 5 Ca 824/94 -
Urteil vom 15. September 1994

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 13 Sa 28/95 -
Urteil vom 21. März 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 333/97




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/eingruppierung-eines-landwirtschaftlichen-sachverstaendigen

"Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN