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Eingruppierung eines Elektrikers bei der Bundeswehr

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 633/97 vom 18.11.1998

Rechtsgebiete:MTArb, TV LohngrV
Schlagworte:Eingruppierung eines Elektrikers bei der Bundeswehr
Stichwort:Eingruppierung eines Elektrikers bei der Bundeswehr
Leitsatz:Leitsatz:

Einem Arbeiter obliegt die "Gewährleistung der Betriebsbereitschaft" i.S. der Lohngruppe 9 Fallgruppe 1 des Sonderverzeichnisses für Arbeiter im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung, wenn er selbständig über die Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die zur ständigen Funktionsfähigkeit komplizierter Anlagen einer zentralen Haus- und Betriebstechnik erforderlich sind, entscheidet.

Aktenzeichen: 10 AZR 633/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 18. November 1998
- 10 AZR 633/97 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 10 Ca 632/97 -
Urteil vom 10. Juli 1995

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 16 Sa 151/95 -
Urteil vom 13. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 633/97




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