JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule
| Rechtsgebiete: | BAT Lehrer, Änderungstarifvertrag f. Angestellte, Arbeitgeber-Richtlinien |
| Schlagworte: | Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule |
| Stichwort: | Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Diplomsportlehrer mit postgradualer Ausbildung im Fach "Didaktik des Schulsports", der im Freistaat Sachsen an einer Förderschule verwendet wird, ist nach der Vorbemerkung Nr. 1 der Arbeitgeber-Richtlinien ab 1. Juli 1995 wie ein Lehrer an einer Mittelschule nach VergGr. III BAT-O zu vergüten, da er aufgrund seiner Ausbildung die Tätigkeitsmerkmale der Fußnote 1 (Fachdiplom und pädagogisches Zusatzstudium/Prüfung) zu dieser Vergütungsgruppe erfüllt. Aktenzeichen: 10 AZR 37/98 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - I. Arbeitsgericht Leipzig - 13 Ca 11323/94 - Urteil vom 23. April 1996 II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - 7 Sa 540/96 - Urteil vom 08. April 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 37/98 | |
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