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Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 37/98 vom 27.01.1999

Rechtsgebiete:BAT Lehrer, Änderungstarifvertrag f. Angestellte, Arbeitgeber-Richtlinien
Schlagworte:Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule
Stichwort:Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei Verwendung an einer Förderschule
Leitsatz:Leitsatz:

Ein Diplomsportlehrer mit postgradualer Ausbildung im Fach "Didaktik des Schulsports", der im Freistaat Sachsen an einer Förderschule verwendet wird, ist nach der Vorbemerkung Nr. 1 der Arbeitgeber-Richtlinien ab 1. Juli 1995 wie ein Lehrer an einer Mittelschule nach VergGr. III BAT-O zu vergüten, da er aufgrund seiner Ausbildung die Tätigkeitsmerkmale der Fußnote 1 (Fachdiplom und pädagogisches Zusatzstudium/Prüfung) zu dieser Vergütungsgruppe erfüllt.

Aktenzeichen: 10 AZR 37/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 27. Januar 1999
- 10 AZR 37/98 -

I. Arbeitsgericht
Leipzig
- 13 Ca 11323/94 -
Urteil vom 23. April 1996

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 540/96 -
Urteil vom 08. April 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 37/98




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