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Eingruppierung eines Baumaschinenführers nach Einführung einer neuen Lohngruppenstruktur im Baugewerbe

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LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 514/04 vom 08.10.2004

Rechtsgebiete:BRTV-Bau, ArbGG, TVG
Schlagworte:Eingruppierung eines Baumaschinenführers nach Einführung einer neuen Lohngruppenstruktur im Baugewerbe
Stichwort:Eingruppierung eines Baumaschinenführers nach Einführung einer neuen Lohngruppenstruktur im Baugewerbe
Leitsatz:Baumaschinenführer, die früher in die Berufsgruppe M III/2 und M III/3 des § 5 Nr. 2.1 BRTV-Bau in Verbindung mit § 2 Anhang BRTV-Bau in der bis zum 31.08.2002 geltenden Fassung eingruppiert gewesen sind, haben nach Inkrafttreten des TV Lohnstrukturen vom 04.07.2002 zum 01.09.2002 keinen Anspruch auf Bezahlung nach der Sonderlohngruppe ''Baumaschinenführer der Lohngruppe 4'' des § 2 Abs. 7 TV Lohn West vom 04.07.2002.

Nur die Baumaschinenführer der früheren Berufsgruppen M III/1 und M III/4 sind in die neue Sonderlohngruppe ,,Baumaschinenführer der Lohngruppe 4" einzugruppieren.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 514/04




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